Preise

Kostenregelung für unsere Leistungen

Leistung Kostenregelung
Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen Die Kosten - auch für die Elternberatung - werden in der Regel von den Jugendämtern übernommen.
Erwachsenen- psychotherapie Die Kosten können entweder von Krankenkassen übernommen oder privat bezahlt werden.
Paartherapie Die Preise hierfür teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.
Einzeltherapie Die Preise hierfür teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.
Supervision und Coaching Die Preise hierfür teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.

 

Grundsätzliche Informationen: Was zahlt die Kasse?

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht alle Psychotherapeuten können allerdings mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Dafür müssen sie bestimmte Qualifikationen erfüllen.

Sie müssen:

  • approbiert sein,
  • von einer "Kassenärztlichen Vereinigung" zugelassen sein
  • und eine Therapie anwenden, die sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und sozialrechtlich zugelassen ist ("Richtlinienverfahren").

Welche Therapie sozialrechtlich zugelassen ist, legt der so genannte "Gemeinsame Bundesausschuss" fest, ein öffentlich-rechtliches Selbstverwaltungsgremium der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen.

Derzeit sind drei Therapien anerkannt:

  • die analytische Psychotherapie,
  • die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
  • die Verhaltenstherapie.

Ein Patient klärt möglichst gleich beim ersten Kontakt mit einem Psychotherapeuten, ob eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.

In der Regel lässt sich dies für den Patienten auch bereits vor dem ersten Kontakt herausfinden:

  • über die Internetseite einer Landespsychotherapeutenkammer - einige Kammern bieten dort auch Patienteninformationsdienste an,
  • über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigungen (Stichwort "Psychotherapeutensuche") oder
  • durch eine telefonisch Anfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder Ihrer Krankenkasse.

Wichtig ist, dass ein Kassenpsychotherapeut auch nur mit der Krankenkasse abrechnen darf, das heißt er darf die vorgesehenen Leistungen weder ganz noch teilweise Ihnen in Rechnung stellen. Er darf auch keine Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen, die diese nicht in ihrem Leistungskatalog aufgeführt hat.

Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss vor Beginn der eigentlichen Behandlung ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen hat der Psychotherapeut. Meist übernimmt der Therapeut für Sie die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten und Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben, damit Sie über den Antrag informiert sind. Wichtig ist jedoch, dass Sie ihre Krankenversicherungskarte dabei haben.

Eine Therapie kann auch verlängert werden. Auch dafür ist wiederum ein Antrag nötig.

Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann der Versicherte Klage beim Sozialgericht einreichen, die für jeden kostenlos ist.

Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Meist übernehmen auch die privaten Krankenversicherungen auch nur die Kosten von Psychotherapeuten, die mit wissenschaftlich anerkannten Therapien arbeiten ("Richtlinienverfahren"). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Die Honorarhöhe für Privatversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung (GOP). Der einfache Gebührensatz für eine 50-minütige Einzelbehandlung beträgt derzeit zwischen 40 und 45 Euro. Der Therapeut kann nach seinem Ermessen den bis zu 2,3fachen Satz in Rechnung stellen.

Beihilfe

Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe die Kosten für die Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Selbstzahler

Patienten, die die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen, werden meist wie Privatversicherte behandelt. Da die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung nicht staatlich geregelt sind, ist es ratsam, hierüber vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen zu treffen.

Sozialamt

Patienten, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können eine Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.